Digitales Rechnungsmanagement

E-Rechnungen empfangen + freigeben

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Candis ist GoBD-zertifiziertCandis nimmt an der Initiative Cloud Services Made in Germany teil

Seit 01.01.2025 ist der elektronische Rechnungsempfang Pflicht. Ob ZUGFeRD-Rechnungen oder XRechnungen – mit Candis sind Empfang, Freigabe und Archivierung von E-Rechnungen kein Problem. Garantiert.

  • Automatischer Import von E-Rechnungen + sonstigen Rechnungen

  • Freigabeprozesse inkl. Vertretungsregelung mit Abwesenheitsnotiz

  • Automatische Vorschläge für Vorkontierung + Zahlungskonditionen

  • Einfache Rechnungsaufteilung auf Kostenstellen + Sachkonten

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FAQs zu E-Rechnungen

  • Ab 2025 müssen B2B-Unternehmen in der EU für Rechnungen über 250 Euro elektronische Rechnungen (sogenannte E-Rechnungen) empfangen und verarbeiten können. Dies gilt als Vorbereitung auf die vollständige Umsetzung der E-Rechnungsrichtlinien bis 2028.

  • Bis Ende 2026 ist es möglich, Papierrechnungen und PDF-Formate mit Zustimmung des Rechnungsempfängers zu verwenden. Diese Übergangsregelung erleichtert Unternehmen die Anpassung an die neuen Anforderungen.

  • Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 800.000 Euro sind bis Ende 2027 von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen. Vorausgesetzt, Rechnungsempfänger:innen stimmen zu.

  • ZUGFeRD-Rechnungen kombinieren ein PDF-Dokument mit einer eingebetteten XML-Datei. Eine XRechnung hingegen ist ein rein XML-basiertes Format, das speziell für maschinelle Verarbeitung ausgelegt ist und visuell nicht direkt lesbar ist.

  • Candis stellt sicher, dass alle Kund:innen:innen bis zum gesetzlich erforderlichen Zeitpunkt E-Rechnungen problemlos empfangen und verarbeiten können. Wir bieten Unterstützung sowohl für ZUGFeRD-Rechnungen als auch für XRechnungen.

  • Ab 2028 ist die Einhaltung der neuen Vorschriften zur E-Rechnung für alle Unternehmen verpflichtend. Dies beinhaltet die korrekte Erstellung und Übermittlung von E-Rechnungen nach dem vorgegebenen Standard, unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Jahresumsatz.